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BAG Urteil v. - 5 AZR 9/15

Gesetze: § 326 Abs 2 S 1 Alt 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB, § 275 Abs 1 BGB

Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

Leitsatz

Führt bei rückwirkender Begründung des Arbeitsverhältnisses die bisher fehlende arbeitsvertragliche Bindung zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung in der Vergangenheit, ist der Arbeitgeber hierfür regelmäßig nicht verantwortlich iSv. § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn ihm der Arbeitnehmer den zur Verwirklichung seines Rückkehrrechts erforderlichen Abschluss eines Arbeitsvertrags nicht angetragen, sondern von ihm nur die Abgabe eines Vertragsangebots verlangt hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:270116.U.5AZR9.15.0

Fundstelle(n):
DB 2016 S. 1323 Nr. 22
DB 2016 S. 7 Nr. 15
DStR 2016 S. 14 Nr. 21
NJW 2016 S. 10 Nr. 19
NJW 2016 S. 1530 Nr. 21
ZIP 2016 S. 1407 Nr. 29
EAAAF-70939

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