Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug
Leitsatz
Führt bei rückwirkender Begründung des Arbeitsverhältnisses die bisher fehlende arbeitsvertragliche Bindung zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung in der Vergangenheit, ist der Arbeitgeber hierfür regelmäßig nicht verantwortlich iSv. § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn ihm der Arbeitnehmer den zur Verwirklichung seines Rückkehrrechts erforderlichen Abschluss eines Arbeitsvertrags nicht angetragen, sondern von ihm nur die Abgabe eines Vertragsangebots verlangt hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BAG:2016:270116.U.5AZR9.15.0
Fundstelle(n): DB 2016 S. 1323 Nr. 22 DB 2016 S. 7 Nr. 15 DStR 2016 S. 14 Nr. 21 NJW 2016 S. 10 Nr. 19 NJW 2016 S. 1530 Nr. 21 ZIP 2016 S. 1407 Nr. 29 EAAAF-70939