Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug
Leitsatz
Führt bei rückwirkender Begründung des Arbeitsverhältnisses die bisher fehlende arbeitsvertragliche Bindung zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung in der Vergangenheit, ist der Arbeitgeber hierfür regelmäßig nicht verantwortlich iSv. § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn ihm der Arbeitnehmer den zur Verwirklichung seines Rückkehrrechts erforderlichen Abschluss eines Arbeitsvertrags nicht angetragen, sondern von ihm nur die Abgabe eines Vertragsangebots verlangt hat.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BAG:2016:270116.U.5AZR9.15.0
Fundstelle(n): DB 2016 S. 1323 Nr. 22 DB 2016 S. 7 Nr. 15 DStR 2016 S. 14 Nr. 21 NJW 2016 S. 10 Nr. 19 NJW 2016 S. 1530 Nr. 21 ZIP 2016 S. 1407 Nr. 29 EAAAF-70939