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BAG Urteil v. - 3 AZR 960/13

Gesetze: § 140 BGB, § 77 Abs 5 BetrVG, § 72 Abs 5 ArbGG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, § 561 ZPO, § 563 Abs 2 ZPO

Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

Leitsatz

Eine Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage nach § 140 BGB ist möglich, wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen entsprechenden hypothetischen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers bestehen. Der Umdeutung von Betriebsvereinbarungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung steht keine gegenüber Betriebsvereinbarungen erschwerte Abänderungsmöglichkeit der Gesamtzusage entgegen; sie entsprechen sich im Wesentlichen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:230216.U.3AZR960.13.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 947 Nr. 16
DB 2016 S. 1261 Nr. 21
DB 2016 S. 2056 Nr. 35
DB 2016 S. 7 Nr. 15
NJW 2016 S. 10 Nr. 20
VAAAF-70942

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