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BGH Urteil v. - I ZR 182/14

Gesetze: § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 UWG

Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel - Durchgestrichener Preis II

Leitsatz

Durchgestrichener Preis II

Werbung mit einem durchgestrichenen Preis misst der Verbraucher nicht eine je nach Vertriebsform unterschiedliche Bedeutung bei. Auch im Internethandel und auf einer Handelsplattform wie Amazon.de erkennt der Verkehr in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früher von dem werbenden Unternehmer verlangten Preis.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:051115UIZR182.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 849 Nr. 15
DB 2016 S. 1072 Nr. 18
DB 2016 S. 6 Nr. 15
NJW 2016 S. 8 Nr. 16
ZIP 2016 S. 948 Nr. 19
TAAAF-70947

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