Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VI ZR 146/14

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB

Arzthaftung: Abgrenzung eines Diagnoseirrtums von einem Befunderhebungsfehler; Beweislastumkehr

Leitsatz

1. Dem Arzt ist kein Diagnoseirrtum, sondern ein Befunderhebungsfehler vorzuwerfen, wenn die unrichtige diagnostische Einstufung einer Erkrankung ihren Grund bereits darin hat, dass der Arzt die nach dem medizinischen Standard gebotenen Untersuchungen erst gar nicht veranlasst hat.

2. Eine Beweislastumkehr nimmt einer Partei, der sie zum Nachteil gereicht, nicht die Möglichkeit, den Beweis des Gegenteils zu führen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:260116UVIZR146.14.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 1447 Nr. 20
IAAAF-70955

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank