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BGH Beschluss v. - II ZB 9/15

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 517 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax

Leitsatz

Besteht die allgemeine Kanzleianweisung, nach der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu prüfen, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist, und die Frist im Fristenkalender erst anschließend zu streichen, muss das Sendeprotokoll bei der allabendlichen Erledigungskontrolle nicht - erneut - inhaltlich überprüft werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:230216BIIZB9.15.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 833 Nr. 15
DB 2016 S. 6 Nr. 15
DB 2016 S. 953 Nr. 16
HFR 2016 S. 661 Nr. 7
NJW 2016 S. 1664 Nr. 23
NJW 2016 S. 8 Nr. 16
WM 2016 S. 2083 Nr. 43
MAAAF-70971

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