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BSG Urteil v. - B 12 R 2/14 R

Gesetze: § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6

Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender Angestellter - Stimmrechtsübertragung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

Leitsatz

Der Minderheitsgesellschafter einer GmbH, der bei dieser - ohne deren Geschäftsführer zu sein - als leitender Angestellter tätig ist, verfügt auch nach auf ihn erfolgter rechtsgeschäftlicher Übertragung der Mehrheitsstimmrechte nicht über eine Stellung in der Gesellschafterversammlung, die ihn im Sinne des Sozialversicherungsrechts zu einem Selbstständigen macht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:111115UB12R214R0

Fundstelle(n):
GmbHR 2016 S. 537 Nr. 10
QAAAF-71009

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