Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung der rückwirkenden Tarifunfähigkeit der CGZP - equal pay-Anspruch der Leiharbeitnehmer - Vertrauensschutz steht Beitragsnachforderung mit Wirkung für die Vergangenheit nicht entgegen - Verletzung der Aufzeichnungspflicht seitens des Arbeitgebers - Schätzungsbefugnis - 30-jährige Verjährungsfrist wegen vorsätzlicher Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen - Summenbescheid
Leitsatz
1. Vertrauensschützende Normen des deutschen innerstaatlichen Rechts stehen einer Rückwirkung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur fehlenden Tariffähigkeit der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen" und der im Anschluss daran von Sozialversicherungsträgern auf equal pay-Basis mit Wirkung für die Vergangenheit geltend gemachten Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen grundsätzlich nicht entgegen.
2. Zu den rechtlichen Anforderungen an eine Schätzung von Arbeitsentgelten in personenbezogenen Betriebsprüfungsbescheiden.
3. Zu den Voraussetzungen für die Geltung der 30-jährigen Verjährungsfrist wegen vorsätzlicher Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2015:161215UB12R1114R0
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 2048 Nr. 35 RAAAF-71013