Zulässigkeit der Drittanfechtung einer nicht bedarfsabhängigen Statusentscheidung bei Eröffnung der Leistungserbringung im Umfang eines Versorgungsauftrags - regelhafte Erbringung von Dialyseleistungen kein zulässiger Gegenstand einer auf der Grundlage von § 11 Abs. 3 Anlage 9.1. BMV-Ä erteilten Ermächtigung
Leitsatz
1. Die Drittanfechtung einer auf eine Rechtsgrundlage für eine bedarfsunabhängige Ermächtigung gestützten Entscheidung ist ausnahmsweise dann möglich, wenn der Berufungsausschuss die Ermächtigung tatsächlich unter Bedarfsgesichtspunkten erteilt hat.
2. Die regelhafte Erbringung von Dialyseleistungen ist kein zulässiger Gegenstand einer Ermächtigung eines Krankenhausarztes als Leiter einer nephrologischen Schwerpunktabteilung.