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BSG Urteil v. - B 14 AS 35/15 R

Gesetze: § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 2 FreizügG/EU 2004, § 25 Abs 4 AufenthG 2004, § 18 Abs 1 SGB 12, § 21 S 1 SGB 12, § 23 Abs 1 S 1 SGB 12, § 23 Abs 1 S 3 SGB 12, § 23 Abs 3 S 1 SGB 12, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Anwendung des Ausschlusses bei fehlendem materiellen Aufenthaltsrecht bzw bei Aufenthaltsrecht nur aus humanitären Gründen ohne längerfristige Bleibeperspektive - Sozialhilfeanspruch bei Aufenthaltsdauer von über 6 Monaten - verfassungskonforme Auslegung

Leitsatz

Nur ein Aufenthaltsrecht nach dem "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet", das eine längerfristige Bleibeperspektive vermittelt, rechtfertigt eine Ausnahme vom Leistungsausschluss im Sozialgesetzbuch Zweites Buch für Ausländer aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:200116UB14AS3515R0

Fundstelle(n):
FAAAF-71017

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