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BSG Urteil v. - B 4 AS 2/15 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22b Abs 3 S 2 Nr 2 SGB 2, § 7 Abs 5 SGB 2, § 27 SGB 2

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Raumbedarf aufgrund der Ausübung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Kind - Unterkunftsbedarf des umgangsberechtigten Elternteils - Leistungsausschluss für Auszubildende - Leistungen für Auszubildende

Leitsatz

Höhere Wohnkosten, die einem umgangsberechtigten Elternteil wegen der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinem Kind entstehen (hier: Kosten für eine größere Wohnung), stellen einen zusätzlichen Bedarf dieses Elternteils dar und sind nicht dem Wohnbedarf des Kindes zuzurechnen, wenn dieses seinen Lebensmittelpunkt bei dem anderen Elternteil hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:170216UB4AS215R0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 10 Nr. 29
WAAAF-71020

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