Kein Wechsel des beklagten Finanzamts während eines finanzgerichtlichen Verfahrens wegen der Sitzverlegung der klagenden GmbH
Leitsatz
1. Wird während eines finanzgerichtlichen Verfahrens statt des beklagten Finanzamts aufgrund einer Sitzverlegung der Klägerin ein anderes Finanzamt für den Steuerfall örtlich zuständig, so führt dies nicht zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel. Das ursprünglich beklagte Finanzamt bleibt vielmehr Verfahrensbeteiligter.
2. Die Prozessführungsbefugnis der beklagten Behörde ist eine Sachurteilsvoraussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens, deren fehlerhafte Beurteilung durch das Finanzgericht einen von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensmangel darstellt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 939 Nr. 6 GmbH-StB 2016 S. 157 Nr. 6 GmbHR 2016 S. 556 Nr. 10 FAAAF-71095