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BFH Urteil v. - V R 65/14

Gesetze: UStG § 13c, RL 2006/112/EG Art. 205

Bankenhaftung; Haftung nach § 13c UStG

Leitsatz

Wird im Rahmen einer stillen Zession ein Betrag zugunsten einer Bank auf einem im debitorisch geführten Kontokorrentkonto gutgeschrieben, liegt die für die Haftung nach § 13c UStG erforderliche Vereinnahmung durch die Bank als Zessionar jedenfalls dann vor, wenn der Bankkunde (Zedent) damit Verbindlichkeiten der Bank tilgt, die durch die zu ihren Gunsten bestehende Abtretung gesichert werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 953 Nr. 6
UR 2016 S. 447 Nr. 11
WM 2016 S. 1072 Nr. 23
ZAAAF-71097

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