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BFH Beschluss v. - IX B 113/15

Gesetze: AO § 129 Satz 1

Berichtigung nach § 129 AO bei manueller Erfassung der Steuererklärung durch das Finanzamt nach gescheiterter elektronischer Datenübermittelung (ELSTER)

Leitsatz

1. Hat das Finanzamt die Daten aus der komprimierten und unterschriebenen Steuererklärung manuell erfasst, weil die elektronische Datenübermittlung nicht erfolgreich gewesen ist, kommt ein Berichtigung nach § 129 AO in Betracht.

2. Zur Klärung dieser tatsächlichen Vorfrage sind sämtliche Beweismittel zugelassen; nicht dieser Sachverhalt, sondern die bei der manuellen Eingabe der Daten vorgekommene Unrichtigkeit muss offenbar sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 892 Nr. 6
TAAAF-71099

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