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BAG Urteil v. - 10 AZR 600/14

Gesetze: § 98 Abs 6 S 1 ArbGG, § 5 Abs 1 TVG, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 ZPO, § 72 Abs 5 ArbGG

(Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG)

Tatbestand

Die Parteien streiten - soweit für die Revision noch von Interesse - über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zur Urlaubskasse des Baugewerbes für einen gewerblichen Arbeitnehmer für die Zeitspanne von Oktober 2007 bis Dezember 2011 in Höhe von 29.691,00 Euro.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:170216.U.10AZR600.14.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 10 Nr. 20
FAAAF-71419

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