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BGH Urteil v. - XI ZR 63/15

Die Kläger nehmen die beklagte Sparkasse auf Zahlung eines bei Auszahlung eines Solarstromförderdarlehens von der Beklagten einbehaltenen Abschlags in Höhe von 1.739,20 €, auf Feststellung einer Ersatzpflicht der Beklagten für Schäden aus diesem Einbehalt und hilfsweise auf Feststellung der Pflicht in Anspruch, dass die Beklagte den Betrag herauszugeben habe, den sie infolge der Gewährung eines solchen Darlehens erlangt habe oder noch erlangen werde.

Fundstelle(n):
VAAAF-71431

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