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BFH Beschluss v. - III B 146/15

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, FGO § 69 Abs. 3 Satz 1, FGO § 69 Abs. 2 Satz 2

Lehrgänge eines Leutnants i.R. einer militärfachlichen Ausbildung keine erstmalige Berufsausbildung

Leitsatz

Die Lehrgänge, die ein Angehöriger der Bundeswehr nach seiner Ernennung zum Leutnant im Rahmen einer militärfachlichen Ausbildung absolviert, gehören nicht mehr zur "erstmaligen Berufsausbildung" i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 918 Nr. 6
DStRE 2016 S. 778 Nr. 13
DStZ 2016 S. 397 Nr. 11
NAAAF-71532

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