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BFH Beschluss v. - IV S 2/16

Gesetze: FGO § 155, ZPO § 78b, ZPO § 78c, BRAO § 48 Abs. 2

Aufhebung der Beiordnung eines Notanwalts bei nachhaltiger und tiefgreifender Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant

Leitsatz

1. Die Beiordnung eines Notanwalts ist aufzuheben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig und tiefgreifend gestört ist. Das Vertrauensverhältnis kann in dieser Weise gestört sein, wenn der Mandant mutwillig auf bestimmtem Sachvortrag des Rechtsanwalts besteht oder den Entzug des Vertrauens gegenüber dem Gericht äußert.

2. Die Beiordnung eines Notanwalts für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erstreckt sich im Erfolgsfall auch auf das anschließende Revisionsverfahren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 938 Nr. 6
XAAAF-71533

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