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BFH Urteil v. - VI R 19/14

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung (hier: Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen einer Rückabwicklung eines Kauf- und Werkvertrags über die Errichtung eines eigenen Wohnzwecke dienenden Hauses wegen Baumängeln)

Leitsatz

Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen eines Zivilprozesses, in dem der Steuerpflichtige die Rückabwicklung eines Kauf- und Werkvertrags über die Errichtung eines eigenen Wohnzwecken dienenden Hauses wegen Baumängeln geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 909 Nr. 6
BAAAF-71536

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