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BFH Urteil v. - VII R 3/15

Gesetze: AO § 69, AO § 34 Abs. 1, AO § 47, BGB § 823, BGB § 826, InsO § 129, AO § 224

Kausalzusammenhang zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Steuerausfall; keine Übertragung zivilrechtlicher Schadensersatznormen auf § 69 AO; Ausführungen zur Legitimation des haftungsrechtlichen Zugriffs auf gesetzliche Vertreter und Verfügungsberechtigte; Normzweck des § 69 AO

Leitsatz

1. Die Rechtsprechung, wonach der für eine Haftung gemäß § 69 AO i.V.m. § 34 Abs. 1 AO zu fordernde Kausalzusammenhang zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung und dem Steuerausfall nicht mehr gegeben ist, wenn der Steuerausfall als Vermögensschaden des Fiskus mangels ausreichender Zahlungsmittel und vollstreckbaren Vermögens des Steuerpflichtigen unabhängig davon eingetreten ist, ob Steueranmeldungen fristgerecht eingereicht und die geschuldeten Steuerbeträge innerhalb der gesetzlich hierfür bestimmten Fristen entrichtet worden sind (vgl. , BFH/NV 2001, 1100), kann nicht auf die Fälle übertragen werden, in denen der Steuerpflichtige noch über ausreichende Mittel verfügt, um nach den Grundsätzen der anteiligen Tilgung zumindest einen Teil der Steuerschuld zu begleichen.

2. Haben die Komplementär-GmbH-Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG durch die pflichtwidrige Nichtabführung fällig gewordener Umsatzsteuerbeträge der KG eine reale Ursache für den Eintritt eines Vermögensschadens in Form eines Steuerausfalls gesetzt, kann die Kausalität dieser Ursache für den Schadenseintritt durch eine zu vermutende Anfechtung des Insolvenzverwalters nicht rückwirkend beseitigt werden. Ein hypothetischer Kausalverlauf kann insoweit keine Berücksichtigung finden (vgl. Literatur).

3. Aus steuerrechtlicher Sicht ist es nicht geboten, die für zivilrechtliche Schadensersatznormen, vor allem § 823 und § 826 BGB, entwickelten Grundsätze auf § 69 AO zu übertragen (Ausführungen zur Legitimation des haftungsrechtlichen Zugriffs auf gesetzliche Vertreter und Verfügungsberechtigte sowie zum Normzweck des § 69 AO; vgl. Rechtsprechung und Literatur).

Tatbestand

Fundstelle(n):
AO-StB 2016 S. 193 Nr. 7
BB 2016 S. 1119 Nr. 19
BB 2016 S. 981 Nr. 17
BFH/NV 2016 S. 893 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2016 S. 442
MAAAF-71541

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