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BAG Urteil v. - 2 AZR 304/15

Gesetze: § 2 KSchG, § 4 KSchG, § 7 KSchG, § 8 KSchG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 106 GewO, § 308 Abs 1 S 1 ZPO, § 322 Abs 1 ZPO

"Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

Leitsatz

Ordnet der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen im Wege des Direktionsrechts an und spricht er zusätzlich eine darauf bezogene Änderungskündigung für den Fall aus, dass die Maßnahme nicht ohne eine Änderung des Arbeitsvertrags zulässig ist, kann der Arbeitnehmer - falls er zugleich die einseitige Maßnahme gerichtlich angreift - seinen Änderungsschutzantrag nach § 4 Satz 2 KSchG unter die Bedingung stellen, dass über diesen nur befunden wird, wenn es nach Auffassung des Gerichts für die streitgegenständliche Maßnahme einer Vertragsänderung bedarf.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:171215.U.2AZR304.15.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1011 Nr. 17
DB 2016 S. 6 Nr. 16
NJW 2016 S. 10 Nr. 18
NJW 2016 S. 2054 Nr. 28
ZIP 2016 S. 1044 Nr. 21
DAAAF-71891

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