Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Beschluss v. - 1 ABR 13/14

Gesetze: § 97 Abs 5 S 1 ArbGG, § 2a Abs 1 Nr 4 ArbGG, § 97 Abs 5 S 2 ArbGG, § 13 AÜG, § 97 Abs 1 ArbGG

Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

Leitsatz

1. Hängt die Entscheidung eines nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG ausgesetzten Rechtsstreits offensichtlich nicht von der in einem Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97 ArbGG zu klärenden rechtlichen Eigenschaft der Tarifzuständigkeit oder Tariffähigkeit ab, vermittelt der Aussetzungsbeschluss keine Antragsbefugnis nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG.

2. Ein Rechtsstreit, mit dem ein Leiharbeitnehmer von dem Entleiher Auskunft nach § 13 AÜG verlangt, kann nicht nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG ausgesetzt werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:260116.B.1ABR13.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1139 Nr. 19
DB 2016 S. 7 Nr. 17
XAAAF-71893

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank