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BGH Urteil v. - XI ZR 122/14

Gesetze: § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 280 BGB

Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis des Kapitalanlegers von der Gewährung einer Rückvergütung

Leitsatz

Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei einem Schadensersatzanspruch, der darauf gestützt ist, dem Anleger sei von der ihn beratenden Bank nicht mitgeteilt worden, dass sie für den Vertrieb der empfohlenen Kapitalanlage eine Rückvergütung erhält.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:150316UXIZR122.14.0

Fundstelle(n):
DB 2016 S. 1692 Nr. 29
DB 2016 S. 7 Nr. 17
NJW-RR 2016 S. 1187 Nr. 19
WM 2016 S. 780 Nr. 17
ZIP 2016 S. 1107 Nr. 23
DAAAF-71959

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