Unterhaltsschaden nach anwaltlicher Falschberatung: Kompensation des Anspruchswegfalls auf Betreuungsunterhalt nach Eheschließung mit einem neuen Partner durch den Anspruch auf Familienunterhalt
Leitsatz
Schließt die Gläubigerin eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt aus § 1615l Abs. 2 Satz 2 BGB aufgrund einer fehlerhaften Beratung durch ihren Rechtsanwalt über den Fortbestand des Anspruchs bei Eheschließung die Ehe mit einem neuen Partner, kann der Wegfall des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt durch den Anspruch auf Familienunterhalt kompensiert werden.