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BGH Beschluss v. - IX ZR 211/14

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 295 ZPO, § 522 Abs 2 S 2 ZPO

Rechtliches Gehör: Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rüge einer im Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts enthaltenen Gehörsverletzung

Leitsatz

Eine Revision ist nicht wegen eines Gehörsverstoßes zuzulassen, wenn es der Beschwerdeführer versäumt hat, den Verstoß im Rahmen der ihm eingeräumten Frist zur Stellungnahme auf einen Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts zu rügen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:170316BIXZR211.14.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 9 Nr. 19
NJW-RR 2016 S. 699 Nr. 11
WM 2016 S. 2146 Nr. 44
ZIP 2016 S. 1360 Nr. 28
YAAAF-71965

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