Drittwiderspruchsklage auf Freigabe eines gepfändeten Rückzahlungsanspruchs für eine hinterlegte Kaution: Rechtsfolgen der Anordnung einer Sicherheitsleistung als "Eigenhinterleger" im Außervollzugsetzungsbeschluss für einen Untersuchungshaftbefehl
Leitsatz
Ist in einem Außervollzugsetzungsbeschluss für einen Haftbefehl bestimmt, dass der Beschuldigte eine Sicherheit als "Eigenhinterleger" zu leisten habe, steht dies weder der Aufnahme eines Darlehens durch den Beschuldigten zum Zwecke der Aufbringung der Kaution noch der Abtretung des künftigen Rückzahlungsanspruches gegen die Hinterlegungsstelle an den Darlehensgeber entgegen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:170316UIXZR303.14.0
Fundstelle(n): NJW 2016 S. 1451 Nr. 20 NJW 2016 S. 9 Nr. 18 WM 2016 S. 757 Nr. 16 wistra 2016 S. 240 Nr. 6 IAAAF-71966