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BGH Urteil v. - IX ZR 303/14

Gesetze: § 116 Abs 1 S 2 Nr 4 StPO, § 116a StPO, § 399 BGB, § 851 ZPO

Drittwiderspruchsklage auf Freigabe eines gepfändeten Rückzahlungsanspruchs für eine hinterlegte Kaution: Rechtsfolgen der Anordnung einer Sicherheitsleistung als "Eigenhinterleger" im Außervollzugsetzungsbeschluss für einen Untersuchungshaftbefehl

Leitsatz

Ist in einem Außervollzugsetzungsbeschluss für einen Haftbefehl bestimmt, dass der Beschuldigte eine Sicherheit als "Eigenhinterleger" zu leisten habe, steht dies weder der Aufnahme eines Darlehens durch den Beschuldigten zum Zwecke der Aufbringung der Kaution noch der Abtretung des künftigen Rückzahlungsanspruches gegen die Hinterlegungsstelle an den Darlehensgeber entgegen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:170316UIXZR303.14.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 1451 Nr. 20
NJW 2016 S. 9 Nr. 18
WM 2016 S. 757 Nr. 16
wistra 2016 S. 240 Nr. 6
IAAAF-71966

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