Öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren: Ingangsetzung der Beschwerdefrist bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung; Wiedereinsetzung
Leitsatz
Die öffentliche Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung wirkt als Zustellung und setzt die Beschwerdefrist in Gang, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Der Belehrungsmangel kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:240316BIXZB67.14.0
Fundstelle(n): DB 2016 S. 7 Nr. 17 NJW 2016 S. 8 Nr. 18 NJW-RR 2016 S. 623 Nr. 10 WM 2016 S. 803 Nr. 17 ZIP 2016 S. 31 Nr. 16 ZIP 2016 S. 988 Nr. 20 MAAAF-71982