(Sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit der unechten Leistungsklage gem § 54 Abs 4 SGG auf Zahlung einer Stützrente: Verwaltungsentscheidung über Vorliegen eines Versicherungsfalls - gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Verletztenrente - Stützrente - Bescheid bzw Verwaltungsakt der staatlichen Sozialversicherung der ehemaligen DDR - Bindungswirkung - Verdrängung der Regelung in Art 19 EinigVtr durch RVO-Vorschriften - Geltung des Vertrauensschutzes gem § 1154 Abs 1 S 1 RVO: nur für bereits bewilligte Renten)
Leitsatz
1. Die unechte Leistungsklage auf Zahlung einer sog Stützrente setzt voraus, dass der Sozialleistungsträger über das Vorliegen eines Versicherungsfalls entschieden hat und kommt daher vor Erlass einer Verwaltungsentscheidung über den Arbeitsunfall nicht in Betracht.
2. Zur Fortgeltung von Verwaltungsakten der Deutschen Demokratischen Republik in der gesetzlichen Unfallversicherung und zur fiktiven Gleichstellung des im Beitrittsgebiet zugrunde gelegten Grads des Körperschadens mit der Minderung der Erwerbsfähigkeit.