Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - III ZR 267/15

Gesetze: § 414 BGB, § 812 Abs 1 S 2 Alt 1 BGB, § 31 SGB 10, § 39 Abs 2 SGB 10, § 44 SGB 10, §§ 44ff SGB 10, § 45 Abs 2 SGB 10, § 45 Abs 4 SGB 10, § 53 SGB 12, §§ 53ff SGB 12, § 75 Abs 1 SGB 12, § 75 Abs 3 SGB 12

Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers zur Zahlungsverpflichtung des Hilfeempfängers: Privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt mit Drittwirkung zugunsten des Leistungserbringers; Bindungswirkung; Rechtsfolgen der Rücknahme des Bewilligungsbescheides

Leitsatz

1. Der Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers zur Zahlungsverpflichtung des Hilfeempfängers aus dessen zivilrechtlichem Vertrag mit dem Leistungserbringer (hier: Schulvertrag über die Betreuung eines behinderten Kindes) erfolgt in der Regel durch einen privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt mit Drittwirkung (zugunsten des Leistungserbringers). Dadurch wird zwischen dem Sozialhilfeträger und dem Leistungserbringer eine zivilrechtliche Rechtsbeziehung begründet.

2. Der Sozialhilfeträger ist an den im Bewilligungsbescheid im Grundverhältnis gegenüber dem Hilfeempfänger erklärten Schuldbeitritt grundsätzlich gebunden. Diese Bindungswirkung besteht, solange und soweit der der Bewilligung zugrunde liegende (begünstigende) Verwaltungsakt nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (§ 39 Abs. 2, §§ 44 ff SGB X).

3. Werden der Bewilligungsbescheid und der darin erklärte Schuldbeitritt nach Maßgabe der §§ 44 ff SGB X aufgehoben, entfällt im Verhältnis zum Leistungserbringer der Rechtsgrund für Zahlungen des Sozialhilfeträgers. Wird der Bewilligungsbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen (§ 45 Abs. 2, 4 SGB X), sind bereits geleistete Zahlungen nach § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB auszugleichen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom , III ZR 304/14, BGHZ 205, 260).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:310316UIIIZR267.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 2734 Nr. 37
BAAAF-72200

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank