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LSG Hessen Beschluss v. - L 6 AS 247/15

Gesetze: SGG § 151; SGG § 65a; ElRVerkV HE § 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Schriftstück, das dem Gericht in einem Dateiformat über EGVP übersandt wird, das nicht in der Anlage 2 zu § 2 ElRVerkV HE unter 3. zugelassen ist, gilt als dem Gericht nicht zugegangen und ist nicht zur Akte zu nehmen.

2. Die Schriftform des § 151 Abs. 1 SGG ist nicht gewahrt durch ein über EGVP übersandtes Schreiben ohne qualifizierte elektronische Signatur.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
UAAAF-72237

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