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BFH Urteil v. - X R 1/13

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, EStG § 12 Nr. 1

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz

Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der in zeitlich nicht unerheblichem Umfang auch privat genutzt wird, können nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden (Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des BFHE 251, 408).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 913 Nr. 6
KSR direkt 2016 S. 4 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2016 S. 1336
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2016 S. 436
HAAAF-72289

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