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Erbschaftsteuer | Steuerbefreiung für Familienheime II (FG)
Das FG München hat über die Steuerbefreiung für ein Familienheim
für den Fall entschieden, in dem eine Selbstnutzung der Wohnung durch den
Erblasser nie stattgefunden hat. Das Gericht hat die Steuerbefreiung versagt
(; Revision
zugelassen).
Hintergrund: Insbesondere nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG bleibt u.a. der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland belegenen bebauten Grundstück durch den überlebenden Ehegatten steuerfrei, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war und die beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist (Familienheim).
Sach...