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BAG Urteil v. - 5 AZR 425/15

Gesetze: § 615 S 1 BGB, § 615 S 2 BGB, § 611 Abs 1 BGB

Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

Leitsatz

Nach § 615 Satz 2 BGB ist Zwischenverdienst auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs in dem Umfang anzurechnen, wie er dem Verhältnis der beim Arbeitgeber ausgefallenen Arbeitszeit zu der im neuen Dienstverhältnis geleisteten entspricht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:240216.U.5AZR425.15.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1203 Nr. 20
DB 2016 S. 1322 Nr. 22
DStR 2016 S. 12 Nr. 24
NJW 2016 S. 10 Nr. 21
NJW 2016 S. 1674 Nr. 23
DAAAF-72503

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