Stillschweigende Vereinbarung einer Ehegatteninnengesellschaft: Gewinnverteilung bei fehlenden Absprachen
Leitsatz
Haben Ehegatten stillschweigend eine Innengesellschaft vereinbart, so dass ausdrückliche Absprachen über ihre jeweilige Beteiligung am Gewinn fehlen, ist - gegebenenfalls anhand einer Vertragsauslegung - zu prüfen, ob sich aus anderen feststellbaren Umständen Hinweise auf eine bestimmte Verteilungsabsicht ergeben. Erst wenn es hieran fehlt, greift ergänzend die Regelung des § 722 Abs. 1 BGB ein.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:030216UXIIZR29.13.0
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 13 Nr. 18 NWB-Eilnachricht Nr. 21/2016 S. 1560 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2016 S. 639 WM 2017 S. 196 Nr. 4 ZIP 2016 S. 33 Nr. 17 ZIP 2016 S. 860 Nr. 18 SAAAF-72511