Arzthaftung: Beweislast bei einer Gesundheitsbeschädigung durch eine mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrig ausgeführte Operation
Leitsatz
Hat eine - mangels wirksamer Einwilligung - rechtswidrig ausgeführte Operation zu einer Gesundheitsbeschädigung des Patienten geführt, so ist es Sache der Behandlungsseite zu beweisen, dass der Patient ohne den rechtswidrig ausgeführten Eingriff dieselben Beschwerden haben würde, weil sich das Grundleiden in mindestens ähnlicher Weise ausgewirkt haben würde (im Anschluss an Senatsurteil vom , VI ZR 216/03, VersR 2005, 942).
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:220316UVIZR467.14.0
Fundstelle(n): NJW 2016 S. 3522 Nr. 48 DAAAF-72529