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BGH Urteil v. - VII ZR 201/15

Gesetze: § 649 S 2 BGB, § 8 Nr 1 Abs 2 VOB B 2006

Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach Auftraggeberkündigung eines Bauvertrages: Abzug von Wagniszuschlag als ersparte Aufwendung

Leitsatz

Der vom Auftragnehmer im Rahmen eines Einheitspreisvertrags auf der Grundlage des Formblatts 221 (VHB 2008) kalkulierte Zuschlag für Wagnis ist nicht als ersparte Aufwendung von der Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB, § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B (2006) in Abzug zu bringen, da hiermit das allgemeine unternehmerische Risiko abgesichert werden soll (Abgrenzung zu , BauR 1998, 185).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:240316UVIIZR201.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 2944 Nr. 40
NJW 2016 S. 8 Nr. 20
WM 2016 S. 1797 Nr. 37
KAAAF-72531

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