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BGH Urteil v. - VIII ZR 324/12

Die Klägerin, ein regionales Energieversorgungsunternehmen, lieferte an die Beklagten im Rahmen der Grundversorgung für zwei in D. gelegene Immobilien von 1985 (Objekt 1) beziehungsweise 1992 (Objekt 2) bis zum Vertragsende am 28. Februar 2010 leitungsgebunden Erdgas.

Fundstelle(n):
JAAAF-72540

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