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BGH Beschluss v. - VII ZB 14/15

Gesetze: § 797 BGB

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Pflicht zur Vorlage von sammelverwahrten Inhaberschuldverschreibungen im Original

Leitsatz

Der Gläubiger eines Titels, nach dem der Schuldner gemäß § 797 BGB nur gegen Aushändigung einer Inhaberschuldverschreibung zur Leistung verpflichtet ist, muss für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dem Vollstreckungsgericht die Schuldverschreibungen und Zinsscheine im Original vorlegen, auch wenn sich diese in einer Sammelverwahrung befinden (Fortführung von , BGHZ 177, 178).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:070416BVIIZB14.15.0

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 16 Nr. 20
NJW 2016 S. 10 Nr. 20
WM 2016 S. 818 Nr. 18
ZIP 2016 S. 891 Nr. 18
DAAAF-72542

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