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BSG Urteil v. - B 2 U 8/14 R

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst c SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7

Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Unfallereignis - Unfallkausalität - Wesentlichkeit der Wirkursache - Beweislast - unaufklärbare Umstände - Schutzzweck - spezifisches Wegerisiko - kein "Wegebann" - Zusammenbruch eines Studenten auf einem Bahnsteig - Abfahrtsort der zur Uni führenden Bahn

Leitsatz

Der Versicherte trägt die Beweislast dafür, dass sich durch das Unfallereignis ein Risiko verwirklicht hat, vor dem gerade die Wegeunfallversicherung Schutz gewähren soll.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:171215UB2U814R0

Fundstelle(n):
BAAAF-72547

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