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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 31/14

Die Klägerin, eine Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, begehrt ab dem Quartal III/12 die Genehmigung zur Abrechnung von Behandlungen von männlichen Patienten, insbesondere im Rahmen der substitutionsgestützten Behandlung von Opiatabhängigen, über die sog. 3 %-Regelung hinaus.

Fundstelle(n):
TAAAF-72648

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