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BGH Urteil v. - X ZR 170/12

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB

Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung: Rechtsanwaltshaftung gegenüber Abgemahntem bei fahrlässiger Falschberatung des Schutzrechtsinhabers - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II

Leitsatz

Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II

1. Den vom Schutzrechtsinhaber im Hinblick auf eine Schutzrechtsverwarnung eingeschalteten Rechtsanwalt trifft gegenüber dem später Verwarnten eine Garantenpflicht dahin, den Schutzrechtsinhaber nicht in einer die Rechtslage unzutreffend einschätzenden Weise über die Berechtigung der Schutzrechtsverwarnung zu beraten.

2. Geht die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung auf eine fahrlässig unzutreffende Rechtsberatung des Schutzrechtsinhabers durch einen Rechtsanwalt zurück, kann der Rechtsanwalt neben dem Schutzrechtsinhaber unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zum Schadensersatz verpflichtet sein.

3. Hat der Rechtsanwalt den Schutzrechtsinhaber bei unklarer Rechtslage auf alle wesentlichen Gesichtspunkte hingewiesen, die für oder gegen eine Verletzung des Schutzrechts sprechen, und entscheidet sich der Schutzrechtsinhaber trotz der aufgezeigten Bedenken dazu, die Verwarnung auszusprechen, kommt eine Haftung des Rechtsanwalts wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB regelmäßig nicht in Betracht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:011215UXZR170.12.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1025 Nr. 18
DB 2016 S. 7 Nr. 17
NJW 2016 S. 2110 Nr. 29
ZIP 2016 S. 944 Nr. 19
WAAAF-72955

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