Fluggastrechte: Erstattung der Anwaltskosten für die erstmaligen Geltendmachung des Anspruchs auf Ausgleichsleistung
Leitsatz
Das ausführende Luftfahrtunternehmen braucht die Kosten für einen vom Fluggast mit der erstmaligen Geltendmachung einer Ausgleichsleistung wegen Annullierung oder großer Verspätung beauftragten Rechtsanwalt nicht zu erstatten, wenn es die in Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO vorgesehenen Informationen erteilt hat. Etwas anderes kann gelten, wenn die erteilten Hinweise lückenhaft, unverständlich oder sonst so unklar sind, dass der Fluggast nicht sicher erkennen kann, was er tun muss.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:250216UXZR35.15.0
Fundstelle(n): BB 2016 S. 1090 Nr. 19 NJW 2016 S. 2883 Nr. 39 WM 2017 S. 193 Nr. 4 ZIP 2016 S. 36 Nr. 18 KAAAF-72959