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BGH Urteil v. - X ZR 36/15

Gesetze: Art 5 Abs 2 EGV 593/2008, Art 5 Abs 1 EGV 261/2004, Art 7 Abs 1 EGV 261/2004, Art 8 Abs 3 EGV 261/2004, Art 9 Abs 1 EGV 261/2004, Art 9 Abs 2 EGV 261/2004, Art 14 Abs 2 EGV 261/2004, § 280 BGB, § 286 BGB

Geltendmachung von Ausgleichs- und Betreuungsleistungen bei erheblichen Flugverspätungen

Tatbestand

Die Parteien streiten im Revisionsrechtszug noch um die Verpflichtung der Beklagten zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die die Klägerin im Zusammenhang mit der vorgerichtlichen Geltendmachung einer Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 296/91 (FluggastrechteVO) aufgewandt hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:250216UXZR36.15.0

Fundstelle(n):
HAAAF-72960

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