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BGH Beschluss v. - IX AR (VZ) 2/15

Gesetze: § 56 Abs 1 InsO

Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten für die Bestellung von Insolvenzverwaltern: Merkmale der Ortsnähe und der Erreichbarkeit vor Ort als sachgerechte Merkmale für die generelle Geeignetheit zur Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste

Leitsatz

1. Die Merkmale der Ortsnähe und der Erreichbarkeit des Insolvenzverwalters vor Ort stellen keine sachgerechten Kriterien für die generelle Geeignetheit zur Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste dar.

2. Der ortsnah erreichbare Bewerber muss sein insolvenzrechtlich geschultes Personal nicht ständig ortsnah vorhalten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:170316BIXARVZ2.15.0

Fundstelle(n):
DB 2016 S. 6 Nr. 18
DStR 2016 S. 14 Nr. 20
NJW 2016 S. 2037 Nr. 28
NJW 2016 S. 9 Nr. 20
WM 2016 S. 841 Nr. 18
ZIP 2016 S. 35 Nr. 18
ZIP 2016 S. 930 Nr. 19
LAAAF-72963

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