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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 2697/15

Gesetze: SGB X § 39

Leitsatz

Leitsatz:

Hinsichtlich des Umfangs des Schuldbeitrittes bzw. der Höhe des Zahlungsanspruchs, den der Dritte (die Einrichtung) gegen den Sozialhilfeträger hat, ist ausschlaggebend, in welcher Höhe der Sozialhilfeträger mit dem Verwaltungsakt dem Hilfebedürftigen gegenüber die Kosten übernommen hat. Zur Auslegung eines Bescheides zur Höhe der Kostenübernahme für die Erbringung stationärer Leistungen.

Fundstelle(n):
HAAAF-73034

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