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LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - L 11 KA 49/15

Streitig ist laut Sozialgerichtsgesetz Fünftes Buch (SGB V) die Rechtmäßigkeit der Kürzung des vertragsärztlichen Honorars des Klägers wegen fehlenden Fortbildungsnachweises im Quartal III/2010.

Fundstelle(n):
WAAAF-73042

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