Ansatz des Meistgebots bei Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer; keine Minderung um die anteilige Instandhaltungsrückstellung
Leitsatz
Bei Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.