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BFH Beschluss v. - V B 89/15

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, AO § 171 Abs. 5, AO § 173 Abs. 1, AO § 173 Abs. 2, AO § 370, AO § 378

Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung; Vorliegen einer Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung i. S. des § 173 Abs. 2 AO

Leitsatz

1. Die Rechtsfrage, für welche Dauer der Hemmungstatbestand des § 171 Abs. 5 AO eingreift, ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt.

2. Eine zeitliche Grenze für den Erlass von Änderungsbescheiden im Anschluss an Fahndungsmaßnahmen wird nur durch den Eintritt der Verwirkung gezogen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 993
BAAAF-73075

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