Aufrechnung des Finanzamts mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch; Kostenfestsetzungsbeschluss keine anspruchs- oder fälligkeitsbegründende Funktion
Leitsatz
1. Die Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Steuerpflichtigen nach § 226 AO ist grundsätzlich zulässig.
2. Der Kostenfestsetzungsbeschluss hat keine anspruchs- oder fälligkeitsbegründende Funktion.
3. Eine Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch ist bereits vor dem Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses zulässig; ausreichend ist der Erlass der Kostengrundentscheidung.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 996 StuB-Bilanzreport/2016 S. 482 VAAAF-73077