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BFH Beschluss v. - VII B 102/15

Gesetze: FGO § 152, FGO § 143 Abs. 1, FGO § 149 Abs. 1, AO § 226, BGB § 133, BGB § 157, BGB § 406, BGB § 387, ZPO § 322 Abs. 2

Aufrechnung des Finanzamts mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch; Kostenfestsetzungsbeschluss keine anspruchs- oder fälligkeitsbegründende Funktion

Leitsatz

1. Die Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Steuerpflichtigen nach § 226 AO ist grundsätzlich zulässig.

2. Der Kostenfestsetzungsbeschluss hat keine anspruchs- oder fälligkeitsbegründende Funktion.

3. Eine Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch ist bereits vor dem Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses zulässig; ausreichend ist der Erlass der Kostengrundentscheidung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 996
StuB-Bilanzreport/2016 S. 482
VAAAF-73077

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