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BFH Beschluss v. - VII E 9/15

Gesetze: GKG § 21 Abs.1 Satz 3, GKG § 66 Abs. 1 Satz 1, FGO § 62 Abs. 4

Verletzung des Vertretungszwangs: Erhebung von Gerichtskosten auch bei Rücknahme einer Beschwerde

Leitsatz

Legt der Steuerpflichtige eine Nichtzulassungsbeschwerde persönlich ein, obwohl in der Rechtsbehelfsbelehrung ausdrücklich auf den Vertretungszwang hingewiesen worden war, kommt auch bei Rücknahme der Beschwerde keine Nichterhebung der Gerichtskosten gemäß § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG wegen unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse in Betracht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1041
PAAAF-73079

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