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BFH Beschluss v. - IX B 138/15

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 10d Abs. 2 Satz 1, EStG § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, EStG § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Verlustvortrag nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG auch bei einem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags

Leitsatz

Es ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass Verluste nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG auch in solche Veranlagungszeiträume vorzutragen sind, in denen der Steuerpflichtige ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1017
KAAAF-73085

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